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   BGH, 10.11.1972 - V ZR 107/70   

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https://dejure.org/1972,6594
BGH, 10.11.1972 - V ZR 107/70 (https://dejure.org/1972,6594)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1972 - V ZR 107/70 (https://dejure.org/1972,6594)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1972 - V ZR 107/70 (https://dejure.org/1972,6594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein arglistiges Verschweigen von Fehlern an einer Kaufsache - Erhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch - Anspruch auf Schadensersatz wegen des Fehlens einer zugesicherten ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 10.11.1972 - V ZR 107/70
    Da sonach an der Bereitschaft der Revisionsanwälte, die volle Verantwortung auch für den Inhalt der Anlage zu übernehmen, kein Zweifel besteht, sieht der Senat die Einbeziehung von Teilen der fremden Begründungsschrift in den hiesigen Sachvortrag noch als zulässig an (vgl. BGHZ 13, 244, 247 f) [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52].
  • BGH, 09.10.1964 - V ZR 109/62
    Auszug aus BGH, 10.11.1972 - V ZR 107/70
    Hiervon ist das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen, und es hat ferner rechtsirrtumsfrei die Kläger als Verkäufer, wenn sie dem Vorwurf der Arglist entgehen wollten, für gehalten erachtet, bei den Vertragsverhandlungen auf solche erheblichen und für den Kaufentschluß möglicherweise bedeutsamen Mängel des Hauses hinzuweisen, die zwar ihnen selbst bekannt waren, hinsichtlich deren sie aber damit rechnen mußten, daß der Beklagte sie nicht kannte (RGZ 62, 149, 150 f; Urteil des erkennenden Senats vom 9. Oktober 1964, V ZR 109/62, NJW 1965, 34).
  • BGH, 28.05.1969 - V ZR 38/66

    Abschluss eines Übergabevertrags nebst Auflassung über ein landwirtschaftliches

    Auszug aus BGH, 10.11.1972 - V ZR 107/70
    Den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens darüber, daß die vorliegende Gasheizung nicht erheblich teurer sei als eine Öl-Etagenheizung oder Kohlen-Etagenheizung (Schriftsatz vom 2. Juli 1969, S. 5), haben die Kläger nicht wiederholt, nachdem das Oberlandesgericht über die Rentabilität der streitigen Heizanlage eine umfangreiche, erkennbar als erschöpfend gewollte Beweisaufnahme durchgeführt hatte (Beweis- und Auflagenbeschluß vom 18. Juli 1969; Vernehmung des Zeugen Zahn vom 30. September 1969; Beschluß vom 14. Oktober 1969; Auskunftsersuchen an die Hessen-N. Gas AG vom 12. Dezember 1969; Auskunft dieser Gesellschaft vom 22. Dezember 1969); deshalb konnte der Beweisantrag ohne Verstoß gegen § 286 ZPO als überholt angesehen werden (Urteil des Senats vom 28. Mai 1969, V ZR 38/66, LM ZPO § 286 E Nr. 13).
  • RG, 27.03.1906 - II 374/05

    Arglistiges Verschweigen beim Kaufabschlusse. In welchem Umfange hat der

    Auszug aus BGH, 10.11.1972 - V ZR 107/70
    Hiervon ist das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen, und es hat ferner rechtsirrtumsfrei die Kläger als Verkäufer, wenn sie dem Vorwurf der Arglist entgehen wollten, für gehalten erachtet, bei den Vertragsverhandlungen auf solche erheblichen und für den Kaufentschluß möglicherweise bedeutsamen Mängel des Hauses hinzuweisen, die zwar ihnen selbst bekannt waren, hinsichtlich deren sie aber damit rechnen mußten, daß der Beklagte sie nicht kannte (RGZ 62, 149, 150 f; Urteil des erkennenden Senats vom 9. Oktober 1964, V ZR 109/62, NJW 1965, 34).
  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 106/70

    Voraussetzungen für ein arglistiges Verschweigen von Fehlern an einer Kaufsache -

    Auszug aus BGH, 10.11.1972 - V ZR 107/70
    Bei ihren Einwänden hiergegen nimmt die Revision zunächst Bezug auf Ausführungen, die von den Prozeßbevollmächtigten der Kläger in einem anderen, zwischen den Klägern und der Witwe Rosalie G. (der Großmutter des jetzigen Beklagten) anhängigen Rechtsstreit in der dortigen Revisionsbegründung dem erkennenden Senat unterbreitet worden sind (V ZR 106/70).
  • RG, 04.10.1934 - IV 137/34

    Unter welchen Voraussetzungen kann zur Begründung der Berufung auf ein bereits

    Auszug aus BGH, 10.11.1972 - V ZR 107/70
    Darüber, ob und inwieweit es angeht, die Begründung eines Rechtsmittels durch Bezugnahme auf eine in anderen Akten befindliche und ein anderes Urteil betreffende Rechtsmittelbegründung zu ersetzen, gehen die Meinungen auseinander (ablehnend wohl das Reichsgericht in RGZ 145, 266, 268; die Statthaftigkeit unter bestimmten Voraussetzungen bejahend der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in LM ZPO § 519 Nr. 47; vgl. auch Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 19. Aufl. § 519 Anm. III 2 b, Wieczorek, ZPO § 519 Anm. B II a 3 und 4, und Baumbach/Lauterbach, ZPO 30. Aufl. § 519 Anm. 3 C a).
  • BGH, 08.07.1977 - V ZB 26/75

    Anspruch aus selbstschuldnerischer Bürgschaft - Erfordernis der bestimmten

    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesgerichtshof fortgeführt worden (BGHZ 13, 244, 247; LM ZPO § 519 Nr. 52 = MDR 1966, 665; vgl. auch Urteil des Senats vom 10. November 1972 - V ZR 107/70 -).
  • BGH, 08.07.1977 - V ZB 8/75

    Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen

    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesgerichtshof fortgeführt worden (BGHZ 13, 244, 247; LM ZPO § 519 Nr. 52 - MDR 1966, 655; vgl. auch Urteil des Senats vom 10. November 1972 - V ZR 107/70 -).
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